Ihre Beschwerden - aber welche Therapie?
Sie finden keinen Hinweis?
Das ist eine häufig gestellte Frage.
Leider dürfen Therapien im Zusammenhang mit Krankheiten/Beschwerdebildern nicht beworben werden. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bietet hier die Rechtsgrundlage.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen telefonisch oder in einem Beratungsgespräch für alle Ihre Fragen zur Verfügung.